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Hauskrankenpflege

Pflegeberatungsgespräch

Wir stehen Ihnen für das für den Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI bindende Pflegeberatungsgespräch gerne zur Verfügung. Dieses muss alle sechs Monate bei Pflegegrad 2-3 durchgeführt werden, und alle drei Monate bei Pflegegrad 4-5.

Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden:

  • Informationen der Pflegepersonen über die Leistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Pflegestützpunkte
  • Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen
  • Abklärung, welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für den pflegebedürftigen Menschen in Frage kommen. Evtl. Beantragung der Hilfsmittel
  • Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist
  • Durchsprache mit der beratenden Pflegefachkraft über vorhandene Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können
  • Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege)
  • Schulung zur individuellen Pflege des Angehörigen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) in häuslicher Pflege können einen zusätzlichen, zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Der Betrag dient der Inanspruchnahme von qualitätsgesicherten Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Wir beraten Sie gern!